Barrierefreie Webseiten

Barrierefreiheit wird Pflicht – Wir machen Ihre Website fit für 2025!

Barrierfreie Webseiten mit MAGISTER

Ab Mitte 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Alle öffentlichen und privaten Websites müssen barrierefrei gestaltet sein. Als Magister Kreativagentur unterstützen wir Sie dabei, Ihre Website nicht nur rechtlich konform, sondern auch zugänglich für alle zu gestalten.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website für Menschen mit Einschränkungen – sei es in Bezug auf Sehen, Hören, Motorik oder Kognition – problemlos nutzbar ist. Das betrifft zum Beispiel:

  • Screenreader-Kompatibilität: Inhalte, die von Vorlesesoftware erfasst werden können.

  • Kontraste und Schriftgrößen: Für Menschen mit Sehschwäche optimierte Darstellungen.

  • Einfache Navigation: Verständliche und logische Seitenstrukturen.

  • Alternativen für Medien: Untertitel für Videos und Alternativtexte für Bilder.

Warum jetzt handeln?

Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ab 2025 rechtliche Konsequenzen und Abmahnungen – ganz zu schweigen von möglichen Kundeneinbußen.

Unsere Leistungen für barrierefreie Websites

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Barrierefreiheit:

  • Website-Audit: Analyse Ihrer aktuellen Website auf Barrierefreiheit.

  • Konzept & Design: Entwicklung barrierefreier und ästhetischer Designs.

  • Technische Umsetzung: Optimierung des Codes nach den Vorgaben der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

  • Testing: Prüfung durch Tools und mit echten Nutzern.

  • Schulung: Wir machen Sie und Ihr Team fit für den Umgang mit barrierefreien Inhalten.

Ihre Vorteile:

  • Rechtssicherheit und Abmahnschutz

  • Besserer Zugang für alle Nutzergruppen

  • Stärkung Ihrer Marke als modernes und inklusives Unternehmen

Starten Sie jetzt – wir unterstützen Sie!

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute: Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Website fit für 2025 ist. Wir von Magister machen Barrierefreiheit zu Ihrer Stärke!

FAQ

Ab wann genau gilt die Pflicht?

  • Stichtag: Der 28. Juni 2025 ist der Termin, ab dem die neuen Regelungen verbindlich gelten.

  • Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882 über barrierefreie Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), die in nationales Recht umgesetzt wurde.

Für wen wird die Barrierefreiheit verpflichtend?

Die Vorgaben betreffen Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, insbesondere in den Bereichen:

1. Privatwirtschaft

  • E-Commerce: Online-Shops, Plattformen und digitale Marktplätze.

  • Banken & Finanzdienstleister: Websites und Apps für Zahlungsdienste und Online-Banking.

  • Transportdienstleister: Buchungsportale für Reisen (z. B. Bahn, Flug, ÖPNV).

  • Telekommunikation: Websites, Apps und Verträge von Mobilfunkanbietern und ISPs.

  • Online-Dienstleistungen: Streaming-Plattformen, digitale Medien, Software-Anbieter.

2. Öffentliche Stellen (bereits Pflicht)

  • Bereits seit September 2020 müssen öffentliche Websites und Apps barrierefrei sein.

  • Das gilt für staatliche Institutionen, Kommunen, Schulen, Universitäten und andere öffentliche Dienstleister.

3. Allgemein gültige Anforderungen

  • Unternehmen mit Webangeboten oder Apps müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte barrierefrei gestaltet sind.

  • Ausnahmen: Kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz pro Jahr) könnten in bestimmten Fällen ausgenommen sein. Details hierzu sind in der nationalen Umsetzung geregelt.

Warum wird das relevant?

Die Richtlinie will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt auf digitale Angebote zugreifen können. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen:

  • Abmahnungen oder Klagen: Nutzer oder Interessensverbände können Verstöße melden.

  • Wettbewerbsnachteile: Websites und Apps, die nicht barrierefrei sind, verlieren Nutzergruppen.

  • Bußgelder: Je nach nationaler Umsetzung können Strafen für Verstöße verhängt werden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die Barrierefreiheit orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Wichtige Anforderungen sind:

  • Alternativtexte für Bilder

  • Untertitel für Videos und Audiodeskriptionen

  • Klare und verständliche Navigation

  • Hohe Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen

  • Unterstützung durch Screenreader und Tastatursteuerung

Handeln Sie frühzeitig!

Auch wenn die Frist 2025 liegt, kann die Umsetzung je nach Website-Komplexität Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Unternehmen sollten bereits jetzt beginnen, ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen und anzupassen.